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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12   

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https://dejure.org/2013,9989
LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12 (https://dejure.org/2013,9989)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2013 - L 16 R 355/12 (https://dejure.org/2013,9989)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2013 - L 16 R 355/12 (https://dejure.org/2013,9989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 AAÜG, § 8 AAÜG
    Gesetzliche Rentenversicherung: Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in der früheren DDR; Einordnung eines Projektierungsbetriebs des Bauwesens als Produktionsbetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 AAÜG
    AVTI-Zeiten - VEB BMK Ost - Betrieb Projektierung - Betriebsteil Schönefeld

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.09.2011 - B 5 RS 8/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Der Auffassung der Klägerin, Bauprojektierung und Ausführung könnten nicht getrennt werden, ist das BSG mit Urteil vom 28. September 2011 - B 5 RS 8/10 R - juris) in einer zu einem Projektierungsbetrieb eines Kombinats ergangenen Entscheidung entgegen getreten und hat ausgeführt, es entspreche seiner ständigen Rechtsprechung, dass nur solche Betriebe die betriebliche Voraussetzung erfüllen, denen unmittelbar industrielle Massenproduktion - und nicht bloße Vorbereitungshandlungen - das Gepräge geben.
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Es kommt insoweit weder auf die Auslegung der Versorgungsordnungen durch die Staatsorgane der DDR noch auf deren Verwaltungspraxis an (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S. 22; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Danach liegt eine Zeit der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem der AVTI nur vor, wenn die Klägerin 1. die Berechtigung hatte, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung) und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat (sachliche Voraussetzung), und zwar 3. in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung; vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 40 und Nr. 8 S. 74; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - juris).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Einer Einbeziehung von Projektierungsbetrieben durch eine den Text der Versorgungsordnung erweiternde Auslegung steht das aus dem Neueinbeziehungsverbot des Einigungsvertrages folgende Analogieverbot entgegen (vgl zu einem Projektierungsbüro BSG, Urteil vom 7. September 2006 - B 4 RA 41/05 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 11).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Ob die betriebliche Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich danach, wer Arbeitgeber im rechtlichen Sinne war (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R = SozR 4-8570 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Im Verfahren nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) ähnelt und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - juris), ist die Beklagte nur dann zu den von der Klägerin begehrten Feststellungen verpflichtet, wenn diese dem persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG nach § 1 Abs. 1 unterfällt und Beschäftigungszeiten zurückgelegt hat, die einem Zusatzversorgungssystem, hier der AVTI, zuzuordnen sind (§ 5 AAÜG).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Danach liegt eine Zeit der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem der AVTI nur vor, wenn die Klägerin 1. die Berechtigung hatte, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung) und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat (sachliche Voraussetzung), und zwar 3. in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung; vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 40 und Nr. 8 S. 74; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - juris).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2013 - L 16 R 355/12
    Es kommt insoweit weder auf die Auslegung der Versorgungsordnungen durch die Staatsorgane der DDR noch auf deren Verwaltungspraxis an (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S. 22; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R - juris).
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